Familien Thalmann Sozialpädagogische Weltverbesserer Superhelden

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SPLG)

Wir bieten zurzeit Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften / Erziehungsstellen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen an.

Die jeweiligen SPLG/ Erziehungsstellen leben in ihren privaten Haushalten und befinden sich bei uns in einem festen Angestelltenverhältnis. Die Hilfeform SPLG/ Erziehungsstelle ist somit eine Form der dezentralen Heimerziehung.

Der ehemals rein private Haushalt wird mit der Anstellung zugleich der Lebensraum eines aufgenommenen Kindes, zu dem Jugendamt, Vormund, Arbeitgeber, pädagogische Leiter der Einrichtung und möglicherweise noch andere an der Hilfeplanung beteiligte Personen Zugang haben. Ein großes Maß an Offenheit und gute Kooperationsfähigkeit sind daher Grundvoraussetzung für die Anstellung als SPLG/ Erziehungsstelle.

In unseren Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften / Erziehungsstellen wohnen ein oder zwei Kinder. Aufnahme erfolgt nach §§ 34 SGB VIII, nach Genehmigung durch das Landesjugendamt. Die Betreuung findet ganzjährig statt, ohne Schichtwechsel. Die SPLG/ Erziehungsstelle ist eine familienanaloge Hilfeform.

In einigen SPLG sind neben den dort innewohnenden Mitarbeitern Zusatzkräfte angestellt, die nur zu bestimmen Zeiten in der SPLG sind, aber nicht dort leben. Diese Zusatzkräfte unterstützen die hauptamtlichen Mitarbeiter bei den pädagogischen Aufgaben.

Für uns ist es von besonderer Bedeutung, dass neben dem klassischen Bild von Familie auch andere Formen des Zusammenlebens bei den Sozialpädagogischen Familien Thalmann Platz haben. Lebenswirklichkeiten in unserer Gesellschaft sind vielfältig und jede für sich kann ein guter Ort sein, um Kindern einen sicheren Raum für eine gute Entwicklung zu bieten. So haben wir auch alleinerziehende Frauen wie Männer, die bei uns als SPLG/Erziehungsstelle angestellt sind. Manche unserer SPLG /Erziehungsstellen haben eigene Kinder, manche nicht. Manche Paare sind verheiratet, manche nicht. Die Anstellung von homosexuellen Paaren ist ebenso möglich wie die von heterosexuellen Paaren oder Alleinerziehenden.

Voraussetzungen für eine Anstellung als SPLG/ Erziehungsstelle:

  • Ausbildung und Berufserfahrung in einem pädagogischen Beruf. Berufserfahrung mit Kindern aus der Jugendhilfe ist wünschenswert.
  • Teilnahme beider Partner am Vorbereitungskurs, auch dann, wenn nur ein Partner angestellt wird.
  • verpflichtende Teilnahme am einrichtungsinternen Beratungssetting durch den jeweiligen pädagogischen Leiter, der externen Supervision sowie regelmäßiger Teilnahme an Teamsitzungen
  • Identifikation mit unserem Leitbild

 

Freie Plätze finden Sie hier.