Standards der SPLG, FAW und SPP
In den Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften, Familienanaloge Wohnformen und Sozialpädagogischen Pflegefamilien, können Sie und die Kinder folgende Standards erwarten:
- Die angestellte Person hat eine pädagogische Ausbildung -mindestens eine Erzieherausbildung und einschlägige Berufserfahrung. Oft kommt auch der Lebenspartner aus dem sozialen/pädagogischen Bereich.
- Ganzjährige Betreuung durch dieselben Bezugspersonen – kein Schicht- und Wochenenddienst, gemeinsame Urlaube, Angebot der Integration in die Familie.
- Fundierte Elternarbeit, fachlich begleitet durch die Pädagogische Leitung, die mehrjährige Ausbildung im Bereich systemischer Beratung und/oder Therapie hat.
- Verpflichtung der Mitarbeiter zu regelmäßigen Teams, die in der Regel alle vier Wochen stattfinden.
- Verpflichtung der Mitarbeiter zu externer Suvervision
- Verpflichtung der Mitarbeiter zu Fortbildungsveranstaltungen, die vom Arbeitgeber organisiert und finanziert werden.
- Regelmäßige Hausbesuche der Pädagogichen Leiter in der SPLG/FAW