Familien Thalmann Sozialpädagogische Weltverbesserer Superhelden

Organigramm

Die Erfahrungen unserer Arbeit mit den SPLG und den dort lebenden Kindern hat gezeigt, dass für manche Kinder und Jugendliche das Setting einer SPLG zu eng ist, eine Wohngruppe mit Schichtdienst aber zu groß  und somit ebenfalls nicht das passende Angebot wäre.

Auf diesem Hintergrund entwickelte sich die Überzeugung, dass für sehr viele Jugendhilfekinder das Leben in einer familienanalogen Wohnform mit innewohnenden Pädagogen und zusätzlichen ein oder zwei Ergänzungskräften der fachlich passende Rahmen für Fremderziehung ist.

Eine familienanaloge Wohnform bietet im Gegensatz zur SPLG ein größeres Maß an gruppendynamischen Möglichkeiten bei  noch überschaubarem Rahmen.

Durch externe Fachkräfte kommt zum Einen eine weitere Außensicht mit hinzu, die eine erhöhte pädagogische Qualität ermöglicht. Zum Anderen werden den Kindern noch in Ergänzung zu den innewohnenden Pädagogen ein oder zwei weitere Bezugspersonen geboten, was für bindungsgestörte und traumatisierte Kinder häufig eine Erleichterung im Alltag darstellt, da hierdurch als „zu eng und nah“ empfundene Konstellationen aufgelockert werden können.

Letztlich schafft das Modell außerdem zusätzliche Entlastung für den innewohnenden Pädagogen.

Wir sehen somit in dem Angebot der familienanalogen Wohnform die große Chance, die Vorteile einer professionellen Heimerziehung mit den Vorteilen zu kombinieren, die ein kleines familienanaloges System bietet.

Wir bieten zurzeit Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften / Erziehungsstellen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen an.

Die jeweiligen SPLG/ Erziehungsstellen leben in ihren privaten Haushalten und befinden sich bei uns in einem festen Angestelltenverhältnis. Die Hilfeform SPLG/ Erziehungsstelle ist somit eine Form der dezentralen Heimerziehung.

Der ehemals rein private Haushalt wird mit der Anstellung zugleich der Lebensraum eines aufgenommenen Kindes, zu dem Jugendamt, Vormund, Arbeitgeber, pädagogische Leiter der Einrichtung und möglicherweise noch andere an der Hilfeplanung beteiligte Personen Zugang haben. Ein großes Maß an Offenheit und gute Kooperationsfähigkeit sind daher Grundvoraussetzung für die Anstellung als SPLG/ Erziehungsstelle.

In unseren Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften / Erziehungsstellen wohnen ein oder zwei Kinder. Aufnahme erfolgt nach §§ 34 SGB VIII, nach Genehmigung durch das Landesjugendamt. Die Betreuung findet ganzjährig statt, ohne Schichtwechsel. Die SPLG/ Erziehungsstelle ist eine familienanaloge Hilfeform.

In einigen SPLG sind neben den dort innewohnenden Mitarbeitern Zusatzkräfte angestellt, die nur zu bestimmen Zeiten in der SPLG sind, aber nicht dort leben. Diese Zusatzkräfte unterstützen die hauptamtlichen Mitarbeiter bei den pädagogischen Aufgaben.

Für uns ist es von besonderer Bedeutung, dass neben dem klassischen Bild von Familie auch andere Formen des Zusammenlebens bei den Sozialpädagogischen Familien Thalmann Platz haben. Lebenswirklichkeiten in unserer Gesellschaft sind vielfältig und jede für sich kann ein guter Ort sein, um Kindern einen sicheren Raum für eine gute Entwicklung zu bieten. So haben wir auch alleinerziehende Frauen wie Männer, die bei uns als SPLG/Erziehungsstelle angestellt sind. Manche unserer SPLG /Erziehungsstellen haben eigene Kinder, manche nicht. Manche Paare sind verheiratet, manche nicht. Die Anstellung von homosexuellen Paaren ist ebenso möglich wie die von heterosexuellen Paaren oder Alleinerziehenden.

Seit dem Jahr 2000 bieten die Sozialpädagogischen Familien Thalmann neben SPLG auch Intensiv-Wohngruppen an, um Kindern und Jugendlichen, für die ein familienanaloges Angebot nicht geeignet ist, mittel- bis langfristig einen möglichst passenden Lebensort zu bieten.

In jeder Intensiv-Wohngruppe gibt es eine zuständige Gruppenleitung. Gearbeitet wird in der Regel mit einem Bezugserziehersystem, so dass das Kind bzw. der Jugendliche trotz Arbeit im Schichtdienst einen besonderen Ansprechpartner hat.

Darüber hinaus erfolgt die Beratung und übergeordnete Leitung wie bei den SPLG durch den jeweiligen pädagogischen Leiter.

Eine Sozialpädagogische Pflegefamilie nach §§ 33,2 und 41 SGB VIII ist eine spezielle Form der Vollzeitpflege in der besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche zeitlich befristet oder auf Dauer untergebracht werden. Es können auch Kinder mit seelischer, geistiger, körperlicher, Lern- und Sprachbehinderung nach §§ 35a SGB VIII oder 53 SGB XII aufgenommen werden. Der junge Mensch wird an die betreuende Person vermittelt und lebt mit ihr gemeinsam im privaten Haushalt. Diese Hilfe stellt eine besondere Form der Hilfen zur Erziehung nach § 27. Abs. 2 SGB VIII in einer anderen Familie dar. Sie basiert auf einem familienähnlichen, auf enge persönliche Beziehungen angelegten Alltagsleben mit einer besonderen Qualifikation von mindestens einer der unmittelbaren Betreuungspersonen, die durch kontinuierliche Fortbildung sichergestellt wird.

Die Fähigkeit eigenes professionelles Handeln selbstkritisch zu reflektieren wird durch die qualifizierte Fachberatung des Trägers im Lebensalltag der sozialpädagogischen Pflegefamilie kontinuierlich begleitet. Der Träger übernimmt die Standards der Westfälischen Pflegefamilien des LWL. Dieses können Familien, Ehepaare, Lebensgemeinschaften und Einzelpersonen sein, die in der Regel bis zu zwei junge Menschen aufnehmen. Sie übernehmen eigenverantwortlich die Aufgabe der Versorgung, Erziehung und Förderung im Rahmen des Hilfeplanes nach § 36 SGB VIII. Die Übernahme der Aufgabe dient nicht ausschließlich der Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes. Die Beratungsleistung des Trägers ist geregelt durch § 37 Abs. 1 und 2 SGB VIII. Dieses geschieht auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem belegenden Jugendamt ggf. Sozialhilfeträger und dem Träger.